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Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Website www.bauernland.at der WEINBERGMAIER GmbH ist bemüht, ihre Inhalte im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 – Konformitätsstufe AA barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung berücksichtigt darüber hinaus die Vorgaben des seit 28. Juni 2025 in Kraft befindlichen Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) sowie der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act), sofern diese auf unser Unternehmen Anwendung finden.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.bauernland.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist größtenteils konform mit den Anforderungen der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA. Einzelne Elemente weichen derzeit noch ab, wie unten beschrieben.

Die letzte Evaluierung wurde am 21. Oktober 2025 durch eine interne Prüfung durchgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • verlinkte PDF-Dokumente können nicht barrierefrei sein

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 21. Oktober 2025 auf Grundlage einer internen Selbstbewertung erstellt.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Barrieren auffallen oder möchten Sie Informationen zur Barrierefreiheit unserer Website einholen, kontaktieren Sie uns bitte unter:

WEINBERGMAIER GmbH
Leopold-Werndl-Straße 1
4493 Wolfern
Austria

Tel.:

WEINBERGMAIER GmbH 
Leopold-Werndl-Straße 1
4493 Wolfern
Austria

Tel.: +43 7253 7691
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Unser Team wird sich sodann intern mit Ihrem Anliegen auseinandersetzen und die notwendigen Schritte veranlassen.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren